Beratung

Der Betriebsarzt ist der arbeitsmedizinische Berater des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Er ergänzt sich hierbei mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die das gleiche Schutzziel von der technischen Seite aus verfolgt. Der Begriff Gesundheitsschutz beinhaltet hier sowohl die Unfallverhütung, die Verhinderung von Berufserkrankungen als auch eine menschengerechte Gestaltung des gesamten Arbeitsbereiches.


Begehungen

Durch regelmäßige Betriebsbegehungen erlangt der Betriebsarzt eine genaue Kenntnis der Arbeitsplätze. Arbeitsplatzkenntnisse und arbeitsmedizinisches Fachwissen qualifizieren den Betriebsarzt als kompetenten Berater des Unternehmens.


Rechtsgrundlagen

Wesentliche Rechtsgrundlage ist das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", hier
Arbeitssicherheitsgesetz genannt.